Teilnahmebedingungen

Liebe Eltern, liebe Teilnehmer,
wir freuen uns sehr auf das SOLA mit Euch. Für ein tolles Camp sind aber einige Bedingungen notwendig, die wir Euch hier zusammengestellt haben.
Die nachfolgenden Teilnahmebedingungen des Sommerlager Mannheim (nachfolgend SOLA abgekürzt) werden mit einer Anmeldung als TeilnehmerIn (nachfolgend mit TN abgekürzt) zum SOLA von Ihnen als Erziehungsberechtigter (nachfolgend mit EB abgekürzt) und dem TN verbindlich akzeptiert.
Der Veranstalter des SOLAs ist der Dietrich-Bonhoeffer-Verein für christliche Pädagogik Mannheim e.V.

Dietrich-Bonhoeffer-Verein für christliche Pädagogik Mannheim e.V.
Untere Neugasse 9
68535 Edingen-Neckarhausen
Teilnahmebedingungen
Veranstalter:
Dietrich-Bonhoeffer-Verein für christliche Pädagogik Mannheim e.V.,
Untere Neugasse 9,
68535 Edingen-Neckarhausen (nachfolgend „Veranstalter“).
Die Bedingungen gelten für das Sommerlager Mannheim (SOLA) und ggf. weitere, vom Veranstalter durchgeführte Freizeiten (nachfolgend gemeinsam „Camp“).

1. Geltungsbereich, Begriffe
1.1 Teilnehmende (TN) sind Kinder und Jugendliche, die am Camp teilnehmen. Erziehungsberechtigte (EB) sind die sorgeberechtigten Personen.
1.2 Das Camp richtet sich an Kinder (9–11 Jahre) sowie Teenager (12–16 Jahre); Ausnahmen nur nach vorheriger Zustimmung der Camp-Leitung.
1.3 Mit der Anmeldung (siehe Ziff. 2) werden diese Teilnahmebedingungen verbindlich anerkannt.

2. Anmeldung, Vertragsschluss und Zahlung
2.1 Die Anmeldung erfolgt online über die Camp-Website. Nach Eingang der Online-Anmeldung erhält der/die EB eine automatisierte Registrierungsmail. Der Vertrag kommt erst zustande, wenn die Zahlung des Teilnahmebeitrags auf dem Veranstalterkonto eingegangen ist und eine Teilnahmebestätigung per E Mail versendet wurde.
2.2 Die Vergabe der Plätze erfolgt grundsätzlich nach Eingangsdatum; der Veranstalter behält sich im Rahmen des Hausrechts eine abweichende Vergabe nach pflichtgemäßem Ermessen vor (z. B. zur Sicherstellung ausgewogener Gruppenstrukturen).
2.3 Eigenanreise/Abreise: An- und Abreise erfolgen in eigener Verantwortung der EB; konkrete Informationen folgen vor dem Camp per E Mail.

3. Teilnahmevoraussetzungen
3.1 Gesundheit & Tauglichkeit: Mit der Anmeldung versichern EB/TN, dass der/die TN körperlich und psychisch für typische Outdoor-, Sport- und Abenteueraktivitäten geeignet ist. Etwaige Einschränkungen, Allergien, Lebensmittelunverträglichkeiten oder besondere Bedarfe sind vollständig und wahrheitsgemäß anzugeben.
3.2 Kranken- und Haftpflichtversicherung: Jeder TN muss krankenversichert sein; der Veranstalter empfiehlt zusätzlich eine Privathaftpflicht- sowie Unfallversicherung.
3.3 Einverständnisse & Nachweise: Die Teilnahme setzt die vollständige Zustimmung der Einwilligungs-/Erklärungsformulare (Anlagen A–D) voraus. Ohne Zustimmung kann der Veranstalter den TN von der Teilnahme ausschließen.
3.4 Ausrüstung & Mitwirkungspflichten der EB: Die EB stellen sicher, dass der/die TN mit geeigneter, witterungs- und aktivitätsgerechter Kleidung und Ausrüstung (insb. festes Schuhwerk in ausreichender Anzahl, wetterfeste Kleidung, persönliche Schutz- und Hygieneartikel) anreist. Versäumnisse in diesem Bereich sowie daraus entstehende Ausfallzeiten oder Einschränkungen gehen nicht zu Lasten des Veranstalters. Der Veranstalter ist berechtigt, TN aus Sicherheitsgründen von einzelnen Programmpunkten auszuschließen, wenn erforderliche Ausrüstung fehlt; Erstattungsansprüche entstehen dadurch nicht.

4. Leistungen, Änderungen, höhere Gewalt
4.1 Der Leistungsumfang ergibt sich aus der Campausschreibung und den vorab kommunizierten Informationen (inkl. Packliste, Ablauf). Änderungen aus sachlichen Gründen (z. B. Wetter, Sicherheitslage, behördliche Auflagen, Verfügbarkeit) bleiben vorbehalten, soweit sie zumutbar sind und den Gesamtcharakter nicht wesentlich verändern.
4.2 Höhere Gewalt / behördliche Maßnahmen (z. B. Unwetter, Epidemien, Waldbrandgefahr): Der Veranstalter ist berechtigt, das Programm anzupassen, zu verlegen, zu unterbrechen oder abzubrechen; bereits erbrachte Leistungen sind zu vergüten. Weitergehende Ansprüche sind ausgeschlossen, soweit gesetzlich zulässig.
4.3 Kein Pauschalreisevertrag (§§ 651a ff. BGB): Das Camp stellt keinen Pauschalreisevertrag dar. Es werden keine Reiseleistungen wie Transport oder eine Unterkunft im reiserechtlichen Sinne erbracht. Die Zeltunterbringung erfolgt im Rahmen des pädagogischen Campbetriebs auf einer zeitweise bereitgestellten Fläche; das tägliche Programm und vereinzelte Eintritte (z. B. Schwimmbad) sind keine erheblichen touristischen Leistungen, sondern Bestandteil der Jugendarbeit. Das Pauschalreiserecht findet daher keine Anwendung.

5. Stornierung/Rücktritt, Nichtantritt, Ersatzperson
5.1 Rücktritt durch EB: Ein Rücktritt ist jederzeit vor Campbeginn möglich; er bedarf der Textform (E Mail genügt). Es gelten folgende pauschalierte Entgelte (sofern nicht gesetzlich etwas anderes zwingend vorgeschrieben ist): • bis 30.06. [Campjahr]: 20 % des Teilnahmebeitrags (80 % Erstattung), • ab 01.07. [Campjahr]: 100 % des Teilnahmebeitrags.
5.2 Nichtantritt / Abbruch: Bei Nichtantritt, vorzeitigem Abbruch oder Ausschluss nach Ziff. 9 besteht kein Erstattungsanspruch.
5.3 Kein Verbraucherwiderruf (§ 312g Abs. 2 Nr. 9 BGB): Das Camp ist eine Freizeitbetätigung mit spezifischem Termin und begrenzten Plätzen mit eindeutigem Veranstaltungscharakter. Ein gesetzliches Widerrufsrecht für Verbraucher besteht daher nicht. Unberührt bleiben vertragliche Rücktrittsrechte gemäß Ziff. 5.1 sowie zwingende gesetzliche Rechte.

6. Aufsichtspflicht, Gruppenprinzip, Ausschlussrecht
6.1 Die Aufsicht erfolgt nach einem alters- und situationsangemessenen pädagogischen Konzept (Gruppenprinzip, Vorbildfunktion, klare Regeln). Ein ständiges Beaufsichtigen ist – insbesondere bei Outdoor-Programmpunkten – nicht möglich und nicht geschuldet.
6.2 Der/die TN hat den Anweisungen der Camp-Leitung und der Mitarbeitenden Folge zu leisten. Bei schwerwiegenden oder wiederholten Verstößen, Gefährdung Dritter oder sich selbst, Besitz/ Konsum verbotener Substanzen, Diebstahl oder Gewalt kann der TN vom weiteren Camp ausgeschlossen werden. EB sind in diesem Fall verpflichtet, den TN unverzüglich (oder durch eine bevollmächtigte Person) abzuholen; Kosten tragen die EB.
6.3 Betreuung durch ehrenamtliche Mitarbeitende ab 15 (Kids SOLA) bzw. ab 18 Jahren (Teen SOLA).

7. Gesundheitsangaben, Medikamente, Notfälle
7.1 Gesundheitsdaten, die für das Camp relevant sind, sind zwingend anzugeben und werden ausschließlich zur Campdurchführung verarbeitet (siehe Ziff. 14/Anlage E).
7.2 Medikamentengabe: Mitgebrachte Medikamente müssen namentlich gekennzeichnet, mit eindeutiger Dosieranweisung versehen und am ersten Camptag der Gruppenleitung übergeben werden. Kühlpflicht ist sichtbar zu kennzeichnen und mindestens zwei Tage vorher schriftlich mitzuteilen.
7.3 Kleinere Verletzungen (z. B. Sonnenbrand, Insektenstiche, Schürf-/Schnittwunden, Prellungen) dürfen von den Sanitätskräften bzw. geschulten Mitarbeitenden mit geeigneten handelsüblichen Mitteln versorgt werden.
7.4 Ärztliche Behandlung/Notfälle: Der Veranstalter ist bevollmächtigt, dringende medizinische Maßnahmen zu veranlassen; entstehende Auslagen sind zu erstatten. Privater PKW-Transport zum Arzt/ Krankenhaus ist erlaubt.

8. Abenteuer-, Sport- und Outdoor-Aktivitäten (Risikoaufklärung)
8.1 Typische Programmpunkte sind u. a. Baden, Wandern, Klettern, Geländespiele, Arbeiten mit Werkzeugen (Beile, Sägen, Messer), Feuer/Kochen. Die Teilnahme ist freiwillig und setzt die Beachtung aller Sicherheitsanweisungen sowie das Tragen ggf. vorgeschriebener Schutzausrüstung voraus.
8.2 Es bestehen Restrisiken (z. B. Sturz , Schnitt , Brand , Insektenstich , Wetter , Verkehr , Wasser und Geländerisiken), die auch bei größter Sorgfalt nicht vollständig ausgeschlossen werden können.
8.3 EB/TN erklären mit Zustimmung von Anlage A ausdrücklich, dass sie über die Risiken aufgeklärt wurden und damit einverstanden sind. Ohne Anlage A ist eine Teilnahme an den Aktivitäten ausgeschlossen.

9. Campregeln, verbotene Gegenstände, Hausrecht
9.1 Verboten sind u. a. Drogen, Alkohol, Waffen und gefährliche Gegenstände (Ausnahme: Schnitztaschenmesser im Rahmen der Programmaufsicht).
9.2 Elektronische Geräte (z. B. Smartphones, Tablets, Musikplayer) sind nicht erlaubt; bei Zuwiderhandlung dürfen sie für die Campdauer verwahrt werden.
9.3 Besuche auf dem Lagerplatz sind grundsätzlich nicht gestattet; Ausnahmen nur nach vorheriger Absprache mit der Camp-Leitung.
9.4 Der Veranstalter übt das Hausrecht auf dem Lagergelände aus.
9.5 Von allen Teilnehmenden wird ein respektvoller, wertschätzender und freundlicher Umgang mit anderen TN und allen Mitarbeitenden erwartet. Respekt, Rücksicht und Höflichkeit bilden die Grundlage für das Miteinander im Camp.
9.6 Gewaltsames Verhalten – körperlich oder psychisch – führt zum sofortigen Ausschluss aus dem Camp. Die EB sind verpflichtet, den TN unverzüglich abzuholen; alle dadurch entstehenden Kosten tragen die EB.
9.7 Sämtliche sexuell anmutenden, grenzverletzenden oder übergriffigen Handlungen zwischen TN, zwischen TN und Mitarbeitenden oder zwischen Mitarbeitenden untereinander werden streng geahndet und führen ausnahmslos zum sofortigen Ausschluss aus dem Camp. Es gilt eine Null Toleranz Politik.
9.8 Der Kinder- und Jugendschutz hat im Camp höchste Priorität. Alle TN werden bereits zu Beginn des Camps über ihre Rechte, Pflichten und den Schutz ihres Körpers sowie ihres seelischen Wohlbefindens aufgeklärt. Das umfasst u. a. körperliche Selbstbestimmung, Grenzen setzen, Hilfsangebote und Ansprechpersonen.
9.9 Die gleichen hohen Anforderungen gelten für alle Mitarbeitenden, die verpflichtet sind, die Schutzkonzepte einzuhalten, sensibel zu handeln und bei jeglichem Verdacht auf Kindeswohlgefährdung unverzüglich die Camp-Leitung zu informieren.
9.10 Voraussetzungen für Mitarbeitende: Vor Einsatz sind eine schriftliche Bewerbung sowie ein (erweitertes) Führungszeugnis gemäß § 30a BZRG vorzulegen; der Einsatz erfolgt vorbehaltlich erfolgreicher Prüfung. Zudem verpflichten sich Mitarbeitende zur Teilnahme an Präventions-/Schulungsterminen (Kinderschutz, Aufsicht, Notfallabläufe).
9.11 Alkohol, Rauchen und jugendgefährdende Medien: Für alle Personen auf dem Campgelände – Teilnehmende wie Mitarbeitende – gilt ein striktes Verbot von Alkohol, Tabak/Nikotinprodukten (einschließlich E Zigaretten) sowie dem Besitz/der Verbreitung jugendgefährdender Medien. Zuwiderhandlungen führen zum sofortigen Ausschluss (bei Mitarbeitenden: Entfernung vom Dienst).
9.12 Sanktionsmechanismus: Verstöße gegen §§ 9.5–9.11 können je nach Schwere Sofortmaßnahmen (bis hin zum Ausschluss) nach sich ziehen. EB sind verpflichtet, ausgeschlossene TN unverzüglich abzuholen; Kosten tragen die EB.

10. Verpflegung
10.1 Es werden drei Hauptmahlzeiten bereitgestellt, darunter stets eine vegetarische Option; Getränke (z. B. Tee, Wasser) stehen ganztägig bereit. 10.2 Besondere Ernährungsbedürfnisse sind vorab mitzuteilen; ggf. können spezielle Lebensmittel nach Absprache von EB bereitgestellt werden.
11. Fundsachen
11.1 Fundsachen werden beim Abholen sowie nach Möglichkeit beim Nachtreffen (ca. 6 Wochen danach) ausgelegt; anschließend können nicht abgeholte Gegenstände entsorgt oder gespendet werden.

12. Geistliche Programminhalte
12.1 Das Camp verfolgt einen christlichen Profilrahmen mit Andachten, Gebet, Gesprächen über den christlichen Glauben, sowie eine freiwillige persönliche Einladung in den Glauben an Jesus Christus.
12.2 Teilnahme an den gemeinsamen Veranstaltungen, einschließlich solcher mit christlichen Inhalten, ist obligatorischer Bestandteil des Camps. Ein Nicht Teilnehmen ist nur aus wichtigen gesundheitlichen Gründen und nach vorheriger Absprache mit der Camp Leitung möglich. Dies umfasst insbesondere Andachten, Stillezeiten und Gottesdienste. TN sind verpflichtet, an diesen Programmpunkten teilzunehmen, wobei jederzeit eine respektvolle, nicht druckausübende Kommunikation gewährleistet wird.
12.3 Seelsorgerliche Einzelgespräche finden nur auf Wunsch des/der TN statt. Mitarbeitende achten auf altersangemessene, respektvolle Kommunikation; Druck, Zwang oder Abwertung sind ausgeschlossen.
12.4 EB erklären mit Anlage B, dass sie die geistliche Ausrichtung sowie die Möglichkeit persönlicher Einladungen in den Glauben an Jesus Christus zur Kenntnis nehmen und ihr ausdrücklich zustimmen. Ohne Anlage B ist eine Teilnahme am Camp nicht möglich.

13. Foto-, Audio- und Videoaufnahmen
13.1 Aufnahmen zur Programmdurchführung: Im Rahmen des Camps entstehen Foto‑ oder Videoaufnahmen, die für die Durchführung einzelner Programmpunkte, Dokumentationspflichten oder Sicherheitsabläufe zwingend erforderlich sind (z. B. Anwesenheitsnachweise, Spiel‑/Stationsdokumentation, Gruppen‑ oder Bewegungsabläufe, Beweisfotos im Rahmen von Geländespielen). Diese Aufnahmen dienen ausschließlich der internen Durchführung und Organisation des Camps und werden nicht veröffentlicht.
13.2 Sensible Bereiche: Aufnahmen in Schlafzelten und sanitären Anlagen sind stets verboten.
13.3 Gruppenbilder: Bei großen Gruppenfotos oder Aufnahmen, auf denen keine einzelne Person hervorgehoben oder identifizierbar ist, können diese Bilder auch ohne Einwilligung veröffentlicht werden.
13.4 Keine Pflicht zur Einwilligung: Die Teilnahme am Camp ist nicht von der Einwilligung in Foto-/Videoveröffentlichung abhängig (Anlage C).
13.5 Einwilligung (Anlage C): Sofern EB/TN (bei Ü14 zusätzlich TN) einwilligen, dürfen personenbeziehbare Aufnahmen, die im Camp entstehen, zu folgenden Zwecken verwendet werden: Camp Dokumentation, Öffentlichkeitsarbeit (Website, Print, Social Media des Veranstalters), Berichte. Die Einwilligung ist freiwillig, kann jederzeit mit Wirkung für die Zukunft widerrufen werden und umfasst auch bearbeitete Fassungen (z. B. Collagen, Farbanpassungen). TN, deren EB der Veröffentlichung widersprochen haben, werden auf veröffentlichten Bildern nicht identifizierbar dargestellt.
13.6 Kennzeichnung/Widerrufs-Handling: Der Veranstalter trifft angemessene organisatorische Maßnahmen, um Widerrufe zeitnah umzusetzen (z. B. Kennzeichnung in Teilnehmerlisten). Widerrufe werden nach DSGVO umgesetzt.

14. Datenschutz (Kurzinfo)
14.1 Der Veranstalter verarbeitet personenbezogene Daten von EB/TN zur Anbahnung, Durchführung und Abrechnung des Camps (Rechtsgrundlage: Vertrag/Art. 6 Abs. 1 lit. b DSGVO), einschließlich Gesundheitsdaten, soweit zwingend erforderlich (Art. 9 Abs. 2 lit. a/c DSGVO).
14.2 Für Öffentlichkeitsarbeit (Foto/Video) erfolgt eine Verarbeitung nur auf Grundlage freiwilliger Einwilligung (Art. 6 Abs. 1 lit. a DSGVO), siehe Ziff. 13/Anlage C.
14.3 Weitere Details (Speicherdauer, Empfänger, Rechte der Betroffenen, Kontakt) sind der Datenschutzerklärung auf der Website zu entnehmen: https://www.sola-mannheim.de/datenschutz/

15. Haftung
15.1 Der Veranstalter haftet ausschließlich im Rahmen der zwingenden gesetzlichen Vorgaben. Eine Haftung besteht nur für Schäden, die durch vorsätzliches oder grob fahrlässiges Verhalten des Veranstalters, seiner gesetzlichen Vertreter oder seiner Erfüllungsgehilfen verursacht wurden. Für leichte Fahrlässigkeit wird – soweit gesetzlich zulässig – keine Haftung übernommen. Unberührt bleibt die Haftung für Schäden aus der Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit.
15.2 Für Schäden, die nicht auf Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit beruhen, ist die Haftung – soweit sie gesetzlich nicht vollständig ausgeschlossen werden kann – auf solche Schäden begrenzt, die typischerweise vorhersehbar und vertragswesentlich sind. Eine weitergehende Haftung, insbesondere für mittelbare Schäden, Folgeschäden oder reine Vermögensschäden, ist ausgeschlossen.
15.3 Der Veranstalter haftet nicht für Verluste oder Beschädigungen mitgebrachter Gegenstände (z. B. Kleidung, Ausrüstung, elektronische Geräte), sofern diese nicht auf vorsätzlichem oder grob fahrlässigem Verhalten des Veranstalters beruhen.
15.4 Outdoor-/Abenteueraktivitäten erfolgen nach Risikoaufklärung (Ziff. 8/Anlage A). Restrisiken sind vom TN/EB zu tragen, soweit gesetzlich zulässig.
15.5 Verkehrssicherungspflichten werden im Rahmen des Zumutbaren erfüllt; Hundertprozent Sicherheit kann bei Natur/Outdoor-Programmen nicht gewährleistet werden.
15.6 Eine Haftung für ausgefallene Urlaubszeiten, entgangene Freuden oder reine Vermögensschäden ist – soweit gesetzlich zulässig – ausgeschlossen.
15.7 Ansprüche gegen Erfüllungsgehilfen des Veranstalters richten sich nach den vorstehenden Grundsätzen.
15.8 Keine Garantie-/Erfolgspflichten: Der Veranstalter schuldet keine Erfolgsgarantien, insbesondere nicht das Erreichen bestimmter pädagogischer, sportlicher oder persönlicher Ziele des/der TN. Bewertungen des subjektiven Erlebens oder der individuellen Entwicklung begründen keine Haftungstatbestände.

16. Notfallkontakte & Erreichbarkeit
16.1 Camp Büro/Allgemeine Anfragen: info@sola-mannheim.de.
16.2 Camp Notfalltelefon (während des Camps, nur dringende Fälle): 0157 55 444 809.

17. Sonstiges
17.1 Alle Camp Informationen (Packliste, Wegbeschreibung etc.) werden vorab bereitgestellt.
17.2 Werkzeug-/Kücheneinsatz erfolgt unter Aufsicht.
17.3 Schriftform/Textform: Änderungen und Ergänzungen dieser Teilnahmebedingungen bedürfen der Textform (E Mail genügt), sofern gesetzlich nicht Schriftform verlangt wird.
17.4 Rechtswahl: Es gilt deutsches Recht. Zwingende verbraucherrechtliche Vorschriften am Wohnsitz des/der TN bleiben unberührt.
17.5 Salvatorische Klausel: Sollte eine Bestimmung unwirksam sein, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Regelungen unberührt; anstelle der unwirksamen Regelung gilt eine solche, die dem wirtschaftlichen Zweck am nächsten kommt.

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Anlagen (Einwilligungen & Erklärungen)
Anlage A – Risikoaufklärung & Einverständnis Abenteuer-/Outdoor-Aktivitäten

Ich/Wir (EB) wurden über Art, Umfang und Risiken u. a. folgender Aktivitäten informiert: Baden, Wandern, Klettern (gelände- oder konstruktionsgebunden), Geländespiele, Arbeiten mit Werkzeugen (Beil/Säge/Messer), Feuer/Kochen. Mir/uns ist bewusst, dass trotz Sicherheitskonzept ein Restrisiko (Sturz , Schnitt , Brand , Insektenstich , Wetter , Verkehr , Wasser , Gelände , Orientierungssituationen) verbleibt. Der/die TN verpflichtet sich, Anweisungen und Sicherheitsregeln strikt zu befolgen und ggf. Schutzausrüstung zu tragen. Einverständnis: Ich/Wir erteilen die Zustimmung zur Teilnahme an den genannten Aktivitäten.

Anlage B – Zustimmung zu geistlichen Programminhalten Das Camp hat ein christliches Profil (Andachten, Gebet, Gespräche über den Glauben) und kann eine Möglichkeit einer persönlicher Einladungen in den Glauben an Jesus Christus enthalten. Seelsorgerliche Einzelgespräche erfolgen nur auf Wunsch des/der TN und unter Einhaltung der geltenden Rechtsprechung.
Zustimmung (erforderlich): Ich/Wir stimmen der beschriebenen geistlichen Ausrichtung zu.

Anlage C – Einwilligung in Foto-/Video-/Audioaufnahmen (DSGVO)
Ich/Wir willige(n) ein, dass der Veranstalter personenbeziehbare Aufnahmen des/der TN, die im Camp entstehen, zu Zwecken der Dokumentation und Öffentlichkeitsarbeit (Website, Print, Social Media des Veranstalters) verarbeitet und veröffentlicht. Die Einwilligung ist jederzeit widerruflich (Wirkung für die Zukunft). Aufnahmen in Schlafzelten oder sanitären Anlagen sind verboten.
[ ] Ja, ich/wir willige(n) ein. [ ] Nein, keine Einwilligung.

Anlage D – Medizinische Erklärung, Medikamentengabe & Notfallvollmacht Relevante Gesundheitsdaten für das Camp werden vom EB angegeben. Medikamentengabe: Mitgebrachte Medikamente sind namentlich gekennzeichnet mit eindeutiger Dosierung und werden am ersten Camptag übergeben. Behandlung kleiner Verletzungen: Einverständnis, dass kleinere Verletzungen/Alltagsbeschwerden durch geschulte Mitarbeitende versorgt werden (z. B. Desinfektion, Verbände, frei verkäufliche Mittel). Notfallvollmacht: Zustimmung zu dringenden medizinischen Maßnahmen (Arzt/ Krankenhaus); Auslagen werden erstattet. Transport im Privat PKW zum Arzt/Krankenhaus ist gestattet.
Zustimmung (erforderlich): Ich/Wir stimmen der beschriebenen medizinischen Erklärung, Medikamentengabe & Notfallvollmacht zu.

Anlage E – Datenschutzinformationen (Art. 13 DSGVO)
Verantwortlicher: Dietrich-Bonhoeffer-Verein für christliche Pädagogik Mannheim e.V., Untere Neugasse 9, 68535 Edingen-Neckarhausen, E Mail: info@sola-mannheim.de. Zwecke/Rechtsgrundlagen: Anbahnung/Durchführung (Art. 6 Abs. 1 lit. b), rechtliche Pflichten (lit. c), berechtigte Interessen (lit. f: z. B. Sicherheit/Organisation), Gesundheitsdaten auf Grundlage Einwilligung/Notfall (Art. 9 Abs. 2 lit. a/c). Empfänger: intern nur mit Bedarf, Dienstleister (z. B. Hoster, Mail). Drittlandübermittlung: nur bei Nutzung internationaler Plattformen der Öffentlichkeitsarbeit und nur bei Einwilligung (Anlage C).
Speicherdauer: Vertrags-/steuerrechtliche Fristen; Fotos/ÖA bis Widerruf oder Zweckfortfall.
Rechte: Auskunft, Berichtigung, Löschung, Einschränkung, Datenübertragbarkeit, Widerruf (nur für Einwilligungen), Beschwerderecht bei einer Aufsichtsbehörde.
Weitere Details: Datenschutzerklärung auf der Website: https://www.sola-mannheim.de/datenschutz/
Ich/Wir haben die Datenschutzinformation zur Kenntnis genommen.